Fahrerflucht

 

Vor einigen Wochen hörte man von der Polizei im Raum Marburg, dass die Fahrerflucht langsam ausufern würde. Man müsse endlich gegen dieses Vorfälle härter durchgreifen.

In diesem Falle kann ich den Beamten nur zu stimmen und ich habe auch nichts dagegen, wenn man die straffälligen Täter dem entsprechend bestrafen würde.

Was sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt in dieser Sache geleistet hat, dass  schlägt dem Fass den Boden aus. Man könnte es auch  - Vereitelung oder Vertuschung einer Straftat - nennen.


Der Fall:

Ein PKW-Fahrer befährt eine Vorfahrtsstrasse ohne Beschilderung. Also wie man es gelernt hat, rechts vor links. Die Sicht ist hervorragend und alles weiträumig ein zu sehen. Den Fahrer des von links kommende PKW`s scheinen die Regeln fremd zu sein. Er nimmt dem von rechts kommenden die Vorfahrt. Um einen Unfall zu vermeiden, bremst der von rechts kommende Fahrer und reist das Lenkrad nach rechts. Sein Pech war, das er dabei über den Bordstein fuhr und sich nicht nur die Felge und den Reifen demolierte, nein auch die Achsmanschette war durch Gehölz zerrissen worden und die Spur verstellt.

Der Geschädigte hatte sich aber Ort, Zeit, Nummernschild, Automarke und Fahrer gemerkt. Der Verursacher entfernte sich rasch und scheerte sich einen dreck um das Geschehene.

Eine Stunde später traf der Geschädigte den Verursacher auf einem Geschäftsparkplatz wieder. Der Geschädigte ging auf den Verursacher zu um mit ihm über den Vorfall zu reden. Der Verursacher und sein Beifahrer entfernten sich schnell zu ihrem PKW und verliesen umgehend den Parkplatz.

Der Geschädigte erstattete nun Anzeige wegen Fahrerflucht.

Die Polizei gab dann den Vorfall weiter an die Staatsanwaltschaft nach Darmstadt.

Obwohl die Daten des PKW`s bekannt waren, konnte man angeblich keinen Halter erreichen. Aber der Name des Halters war jetzt bekannt. Also wurde in eigener Initiative ermittelt. Und da kamen sehr interessante Dinge zum Vorschein.

Der PKW war in einem Ort in Südhessen zugelassen. Der Fahrzeughalter wohnte aber im Ruhrpott. Der Unfallverursacher lebte aber die meiste Zeit auf den Balearen. Weitere Recherchen ergaben zudem, dass der Unfallverursacher einer ehemaligen Mitarbeiterin nicht nur Lohn schuldete, sondern auch keine Sozialabgaben geleistet hatte. Bei Nachforchungen ergaben sich zusätzlich noch einige ehemalig Wohnadressen die alles abgefahren und die Nachbarn befragt wurden. An zwei Adressen sagten die ehemaligen Nachbarn aus, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft auch öfters hier nachfragen würde. Also war der Unfallverursacher nicht nur bekannt, sondern wurde auch noch von der Staatsanwaltschaft Darmstadt gesucht.

Man rechnete sich jetzt doch noch Chancen aus, um den verursachten Schaden ersetzt zu bekommen.

Dann aber kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Darmstadt, der Unfallverursacher wäre nicht auffindbar und aus diesem Grunde würde das Verfahren eingestellt. Das ist keine Posse, sondern eine rießige Sauerei.

Eine Staatsanwaltschaft die jemanden dringend wegen mehreren Delikten sucht und die Hinweise über Wohn,- und Aufendhaltsort legt den Fall zu den Akten.

Da fragt man sich doch, wer hier der gößere Straftäter ist.